Bankinterna in der Öffentlichkeit Wer ist hier bitte der Datenschutzbeauftragte?
Hier ich bin eine Mitbeauftragte ...
Nach Paragraph § 9 der Mauliverordnung ist es einem höherstelligem Mauli gestattet,
kurzzeitig Informationen über interne Mauligkeiten preis zu geben.
Diese Informationen dürfen die Örtlichkeit allerdings nicht verlassen,
was in diesem Fall der maulige Underground ist.